Temporäre Subventionierung des Preises für die Wärmelieferung für Haushalte, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind

Um die Haushalte nach dem außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise aufgrund der internationalen Lage zu unterstützen, führte die Regierung eine staatliche Beitragsmaßnahme ein, um den Preisanstieg für die Wärmelieferung für Haushaltskunden mit Anschluss an ein Fernwärmenetz, auf etwa +15 % gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau im September 2022 zu begrenzen. Diese Maßnahme gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

FAQ

Für wen gilt diese Maßnahme?

Die Maßnahme gilt für alle an ein Fernwärmenetz angeschlossenen Haushaltskunden, deren vertragliche Leistung kleiner oder gleich 650 Kilowatt (kW) ist, unabhängig vom Energiemix, der als Primärenergie für die Wärmeerzeugung genutzt wird.

Kunden, deren vertragliche Leistung mehr als 650 kW beträgt, können mit einem vom Ministerium zur Verfügung gestellten Formular einen Antrag beim Ministerium stellen, sofern sie nachweisen können, dass mindestens 60 % der Privateinheiten des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden.

Welche Schritte muss ich unternehmen?

Die Kunden müssen nichts unternehmen.

Der staatliche Beitrag wird sich in den von den Kunden zu zahlenden Vorauszahlungen und Abrechnungen bemerkbar machen.

Welche Schritte müssen Anbieter unternehmen?

Wärmeanbieter müssen beim Ministerium für Energie und Raumentwicklung einen Antrag stellen, um anhand eines spezifischen Formulars in ein Register aufgenommen zu werden.

Die im Register eingetragenen Wärmeanbieter wenden dann den staatlichen Beitrag in Form eines Rabatts auf den vertraglich vereinbarten variablen Preis in Euro pro Kilowattstunde Wärme an. 

Ich habe meine Vorauszahlungen bereits erhalten und die Maßnahme wird nicht berücksichtigt. Was muss ich tun?

Die Kunden müssen nichts unternehmen.

Für den Fall, dass die Maßnahme noch nicht in den zu zahlenden Vorauszahlungen angewandt wurde, wird sie aufgrund der Rückwirkung der Maßnahme auf den 1. Oktober 2022, spätestens in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Wie viel Geld kann ich durch diesen staatlichen Beitrag pro Jahr sparen?

Beispiele für Standardkunden auf der Grundlage gewichteter Mittelwerte:*

 

Standardwohnung mit einem jährlichen Verbrauch von 10.000 kWh

  • Mit Maßnahme : 1.640 € TTC
  • Ohne Maßnahme : 2.600 € TTC

Vom Staat gezahlter Beitrag : 960 € TTC

 

Standard-Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 25.000 kWh

  • Mit Maßnahme : 4.100 € TTC
  • Ohne Maßnahme : 6.500 € TTC

Vom Staat gezahlter Beitrag : 2.400 € TTC

 

*Es handelt sich hierbei um einen Richtpreis. Der tatsächliche Preis hängt von Ihrem Verbrauch, dem Anbieter und dem Vertragsprodukt ab.

Organisation

Ministère de l’Énergie et de l’Aménagement du territoire