Stabilisierung des Strompreises für Haushalte

Um die Haushalte nach dem außergewöhnlichen Anstieg der Strompreise aufgrund der angespannten Lage auf den Strommärkten zu unterstützen, hat die Regierung eine staatliche Unterstützung eingeführt, um die Strompreise für Haushaltskunden im Durchschnitt auf dem Niveau von 2022 zu stabilisieren, und zwar für alle Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh.

Diese Maßnahme tritt automatisch, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024, in Kraft.

Damit wir unser globales Ziel, Energie zu sparen, erreichen können, besuchen Sie bitte die Website www.zesumme-spueren.lu, die Sie über Möglichkeiten informiert, Ihren Energieverbrauch zu senken.

FAQ

Für wen gilt diese Maßnahme?

Die Maßnahme gilt für alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh.

Wie lange wird diese Maßnahme angewandt?

Diese Maßnahme gilt ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Welche Schritte muss ich unternehmen?

Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Der staatliche Beitrag wird sich sofort (ab dem 1. Januar 2023) in den von den Kunden zu zahlenden Vorauszahlungen und Abrechnungen bemerkbar machen.

Wie viel Geld kann ich durch diese staatliche Maßnahme pro Jahr sparen?

Beispiele für Standardkunden auf der Grundlage gewichteter Mittelwerte:

Beispiel 1

Für eine Wohnung mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh hätte der von den Anbietern angekündigte Anstieg des Strompreises Mehrkosten von etwa 430€ pro Jahr verursacht. Diese Mehrkosten werden durch die staatliche Maßnahme im Durchschnitt vollständig ausgeglichen.

Beispiel 2

Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh hätte der von den Anbietern angekündigte Anstieg des Strompreises Mehrkosten von etwa 610 € pro Jahr verursacht. Diese Mehrkosten werden durch die staatliche Maßnahme im Durchschnitt vollständig ausgeglichen.

Ich habe ein Elektroauto, kann ich von der Strompreissubvention profitieren?

Ja, Sie können von der Strompreissubvention profitieren.

  • Wenn Sie Ihr Elektroauto zu Hause aufladen, profitieren Sie direkt von der zeitlich begrenzten Preissenkung für Strom.
  • Wenn Sie Ihr Elektroauto an einer öffentlich zugänglichen Ladestation aufladen, die sich auf dem Territorium des Großherzogtums Luxemburg befindet, können Sie von einer Preisermäßigung profitieren.  

Diese Maßnahme gilt automatisch vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024, wenn sich Ihr Mobilitätsdienstleister in das dafür vorgesehene Register eingetragen hat.

Hier können Sie prüfen, ob Ihr Mobilitätsdienstleister im Register der Anbieter eingetragen ist, die die Ermäßigung anwenden.

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