Temporäre Bezuschussung des Gaspreises

Wegen des außergewöhnlichen Anstiegs der Gaspreise aufgrund der internationalen Lage hat die Regierung beschlossen, den Anstieg der Erdgaspreise für Haushaltskunden auf +15% im Vergleich zum durchschnittlichen Erdgaspreisniveau im September 2022 zu begrenzen.

Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sie gilt von Oktober 2022 bis Dezember 2024. Der Staat wird auch weiterhin die Netznutzungskosten bis Ende Dezember 2024 übernehmen.

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FAQ

Wie lange gilt diese Maßnahme?

Die Maßnahme zur Begrenzung des Anstiegs der Erdgaspreise gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

Der Staat wird auch weiterhin die Netznutzungskosten bis Ende Dezember 2024 übernehmen.

Für wen gilt diese Maßnahme?

Die Zahlung der Netznutzungskosten durch den Staat sowie die Maßnahme zur Begrenzung des Anstiegs der Erdgaspreise gelten für alle Kunden, die über einen Zähler verfügen, dessen maximaler stündlicher Durchfluss weniger als 65 m3/h beträgt (Kat. 1 oder Kat. 2). 

Kunden mit einem Gaszähler, dessen maximaler stündlicher Durchfluss größer oder gleich 65 m3/h ist (Kategorie 3, typischerweise große Wohngebäude), können mithilfe eines vom Ministerium bereitgestellten Formulars einen Antrag beim Ministerium stellen, sofern sie nachweisen können, dass mindestens 60 % der Privateinheiten des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden.

Welche finanziellen Auswirkungen hat diese Maßnahme für mich?

Durch den staatlichen Beitrag wird der Anstieg der Erdgaspreise auf +15% im Vergleich zum durchschnittlichen Erdgaspreisniveau vom September 2022 begrenzt. Die genauen finanziellen Auswirkungen hängen in erster Linie von Ihrem Verbrauch ab.

Wann werde ich diesen finanziellen Vorteil nutzen können? Hat diese Maßnahme Auswirkungen auf meine Vorauszahlungen?

Das hängt von dem Vertrag mit Ihrem Gasanbieter ab. In den meisten Fällen werden die Vorauszahlungen monatlich oder zweimonatlich verschickt und die Anbieter berücksichtigen den finanziellen Vorteil automatisch in ihrer Abrechnung. Die Erklärungen zu den Auswirkungen dieser Maßnahme finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung. Auch wenn es für Sie nicht direkt sichtbar wäre, werden Sie ab dem 1. Oktober 2022 von dieser Maßnahme profitieren.

Ich verwende Flüssiggas zum Heizen, gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Ja, alle Informationen dazu finden Sie hier

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