Xavier Bettel, Yuriko Backes und Franz Fayot stellten den Abgeordneten des Sonderausschusses "Tripartite" die Maßnahmen des "Solidaritéitspak" vor

Premierminister Xavier Bettel, die Ministerin der Finanzen Yuriko Backes und der Minister für Wirtschaft Franz Fayot haben am Dienstag, den 19. April 2022, dem "Tripartite"-Ausschuss der Abgeordnetenkammer das als "Solidaritéitspak" bezeichnete Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses ergibt sich aus der Vereinbarung, die zwischen der Regierung, der Union des entreprises luxembourgeoises (UEL) und den Gewerkschaftsverbänden LCGB und CGFP, im Anschluss an die Sitzungen des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses (Tripartite) am 22., 23. und 30. März beschlossen wurde.

©MinEco (von l. nach r.) Franz Fayot, Minister für Wirtschaft; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen
(von l. nach r.) Franz Fayot, Minister für Wirtschaft; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen

Im Hinblick auf verschiedene Informationen, die insbesondere über die sozialen Medien verbreitet wurden, erläuterten die Minister den Mitgliedern des Sonderausschusses "Tripartite" die Grundzüge der am 31. März 2022 unterzeichneten Vereinbarung sowie die Modalitäten ihrer Umsetzung.

I. Indexierung und Kaufkraft der Haushalte

Die am 31. März 2022 zwischen den Sozialpartnern UEL, LCGB und CGFP und der Regierung unterzeichnete Vereinbarung sieht keine Streichung einer Indextranche vor. Außerdem ist die vom April 2022 bereits angefallen. Es wurde beschlossen, die Indextranche, die laut den jüngsten Prognosen des STATEC in den August 2022 fallen soll, auf April 2023 zu verschieben. Außerdem soll jede zusätzliche Indextranche, die in das Jahr 2023 fällt, um 12 Monate verschoben - und nicht gestrichen - werden, um den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu garantieren.

Neben der Unterstützung für Unternehmen handelt es sich hierbei um eine konkrete Maßnahme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur kontinuierlichen Entwicklung des Arbeitsmarktes.

Da die für August 2022 vorgesehene Indextranche nicht gestrichen, sondern lediglich verschoben wurde, sieht das Tripartite-Abkommen keineswegs einen Ausgleich für den Index vor (dessen Wirkung, vor allem für die wohlhabenderen Haushalte einer Kaufkraftsteigerung entsprechen würde). Stattdessen legt es den Schwerpunkt auf eine Kompensierung oder sogar Überkompensierung des zeitweiligen Kaufkraftverlusts, der insbesondere für die weniger wohlhabenden Haushalte entsteht.

Auf der Grundlage der aktuellsten Daten, berechnete das STATEC völlig unabhängig die Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte für die Jahre 2022 und 2023, und hat dabei sowohl die Verschiebung der Indextranche von August 2022 auf April 2023, als auch die Erhöhung der CO2-Steuer im Januar 2022 und Januar 2023, die bereits im Rahmen des "Energiedësch" vom 28. Februar 2022 beschlossenen Maßnahmen und die im Rahmen der jüngsten Verhandlungen auf Tripartite-Ebene beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt.

Auf der Grundlage dieser Berechnungen zeigt sich, dass diese Maßnahmen zusammengenommen im Durchschnitt den durch die aktuelle Wirtschaftslage verursachten Kaufkraftverlust nicht nur ausgleichen, sondern sogar überkompensieren können.

Es sei daran erinnert, dass die Haushalte je nach ihrer Situation nicht nur von der Einführung eines neuen Steuerkredits für Energie (Crédit d'Impôt Energie, CIE), sondern auch von den folgenden Maßnahmen profitieren werden:

  • Energieprämie für Haushalte mit geringem Einkommen;
  • Stabilisierung der Strompreise durch die Erhöhung des staatlichen Beitrags zum Anteil "Beitrag zum Ausgleichsmechanismus für erneuerbare Energien/Kraft-Wärme-Kopplung"";
  • Subventionierung der Netzkosten für Gas;
  • Reduzierung der Kraftstoffpreise um 7,5 Cent pro Liter bis Ende Juli 2022 und für Heizöl bis Ende 2022;
  • Einfrieren der Mieten bis Ende 2022;
  • vorzeitige Einführung und Anpassung der Mietsubventionen;
  • Überarbeitung der PRIME-House-Beihilferegelung und Einführung eines "sozialen Top-up" in diese Beihilferegelung;
  • Anpassung des Systems der staatlichen finanziellen Unterstützung für Hochschulbildung.

Während die Ermäßigung von 7,5 Cent pro Liter auf Diesel und Benzin bereits seit dem 13. April per Verordnung in Kraft ist, werden die anderen Maßnahmen durch Gesetzestexte geregelt, deren Entwürfe sich in der Endphase befinden, und der Abgeordnetenkammer so bald wie möglich vorgelegt werden.

Was den CIE betrifft, der die wichtigste Maßnahme für Haushalte darstellt, so gestaltet dieser sich wie folgt:

  • für Einkommen und Renten zwischen 936 Euro und 44.000 Euro brutto pro Jahr wird der CIE 84 Euro pro Monat betragen;
  • für Einkommen und Renten zwischen 44.001 Euro und 68.000 Euro brutto pro Jahr beträgt er mindestens 76 Euro pro Monat und wird dann schrittweise auf 0 reduziert, bei Einkommen und Renten, die 100.000 Euro pro Jahr übersteigen.

Die genauen Zahlen pro Monat lassen sich wie folgt ermitteln (auf der Grundlage von Bruttomonatsgehältern):

Bruttomonatsgehalt (in EUR)

Betrag des CIE (in EUR)

78

84

100

84

500

84

1.000

84

1.500

84

2.000

84

3.000

84

3.500

84

3.667

84

4.000

82.67

4.500

80,67

5.000

76,67

5.500

76,67

5.667

76

6.000

66,52

6.500

52,27

7.000

38,02

7.500

23,77

8.000

9,52

8.334

0

 

Darüber hinaus verpflichtet sich die Regierung, jedem Empfänger des Grundpauschalbetrags pro Erwachsenem, der nach dem geänderten Gesetz vom 28. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) fällig ist, ein Steuergutschriftsäquivalent (équivalent crédit impôt, ECI) auszuzahlen. Dieses Steuergutschriftäquivalent wird auch an jeden Empfänger von Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) ausgezahlt. Die Höhe der ECI wird sich für den Kompensationszeitraum auf 84 Euro pro Monat belaufen.

Auch wenn das Ziel nicht darin bestand, den Index, sondern den Kaufkraftverlust auszugleichen, muss man feststellen, dass Personen, die den unqualifizierten und den qualifizierten Mindestlohn erhalten, auf diese Weise einen höheren monatlichen Ausgleich erhalten als den, den sie mit einer neuen Indexstufe erhalten hätten.

Tatsächlich erhält jede Person in Steuerklasse 1, die weniger als 5.700 Euro brutto monatlich verdient, und jeder Haushalt in Steuerklasse 2 mit einem Einkommen von bis zu 5.000 Euro, einen höheren Betrag als Ausgleich als mit der Indexierung.

Hier sind einige konkrete Beispiele aufgelistet:

  • eine Person, die den Mindestlohn (2.313 Euro pro Monat ab dem 1. April 2022) verdient und in Steuerklasse 1 ist, erhält netto 42 Euro mehr, als wenn der Index angefallen wäre;
  • eine Person mit dem qualifizierten Mindestlohn (2.776 Euro ab dem 1. April 2022) erhält 38 Euro netto pro Monat mehr als mit dem Index;
  • ein Alleinerziehender, der 4.200 Euro brutto verdient, erhält 29 Euro netto mehr im Monat als mit dem Index;
  • ein Alleinstehender mit einem Gehalt von 5.000 Euro brutto hat 17 Euro mehr im Monat als mit dem Index.

Die oben genannten Zahlen beziehen sich nur auf den CIE und berücksichtigen nicht den zusätzlichen Kaufkraftgewinn, der durch die anderen oben genannten Maßnahmen erzielt wurde.

Der CIE wird ab dem ersten Monat, in dem der derzeit für August vorgesehene Index hätte fallen sollen, bis zu dem Monat, auf den er verschoben wird, gezahlt - also voraussichtlich acht Monate lang, von August 2022 bis Ende März 2023.

Er wird nicht pro Haushalt, sondern pro Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständigen gezahlt. Er wird sowohl Einwohnern als auch Grenzgängern zugute kommen.

Die Berechnungen des STATEC zur Indexierung und Inflation zeigen den kumulativen Effekt aller Maßnahmen des "Energiedësch" und des "Solidaritéitspak" auf die Kaufkraft der Haushalte. Daraus ergibt sich, dass alle Haushalte von einem Anstieg ihrer Kaufkraft profitieren, der je nach Bruttojahreseinkommen des Haushalts von 245 EUR auf 1.196 EUR für das Jahr 2022 und von 205 EUR auf 2.055 EUR für das Jahr 2023 reicht.

Diese Zahlen berücksichtigen auch, dass das Kindergeld nicht durch die im Tripartite-Abkommen vorgesehene Verschiebung der Indextranchen beeinflusst wird. Die Regierung wird nämlich in den entsprechenden normativen Texten eine spezifische Bestimmung einführen, die eine Ausnahme davon macht.

II. Maßnahmen für Unternehmen

Was die Unternehmen betrifft, so werden diese über die Planbarkeit in Bezug auf den Index und die Senkung der Kraftstoffpreise um 7,5 Cent pro Liter hinaus insbesondere von den folgenden Unterstützungsmaßnahmen profitieren:

  • eine Beihilferegelung, mit der ein Teil der durch den Anstieg der Strom- und Erdgaspreise verursachten Mehrkosten ausgeglichen werden soll, und zwar zugunsten von Unternehmen, die als energieintensiv eingestuft werden;
  • eine Beihilferegelung, mit der Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, ein Teil der durch den Anstieg der Preise für Energie, Düngemittel und Betriebsmittel verursachten Mehrkosten ausgeglichen werden soll;
  • eine Beihilferegelung zum Ausgleich der Mehrkosten im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (système d'échange de quotas d'émission de gaz à effet de serre, ETS) im Zeitraum 2021-2030;
  • ein neues Förderprogramm "Fit4Sustainability", das insbesondere KMU zugute kommt, wird im Rahmen eines Klimapakts für Unternehmen (''Klimapakt fir Betriber'') eingerichtet;
  • Einführung einer neuen Beihilferegelung zur Unterstützung von Unternehmen bei Dekarbonisierungsprojekten, sowie eines neuen Mechanismus zur Risikoteilung bei diesen Projekten;
  • Einführung einer Beihilferegelung für den Erwerb sauberer Fahrzeuge.

Um förderfähigen Unternehmen, die aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage einen Liquiditätsbedarf haben, den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern, wird schließlich eine Regelung für garantierte Kredite eingeführt, die mit derjenigen vergleichbar ist, die zu Beginn der COVID-Pandemie eingeführt wurde. Während der Sitzung des "Tripartite"-Ausschusses wurden die Abgeordneten darüber informiert, dass diese Regelung der Europäischen Kommission zur Genehmigung mitgeteilt wurde, damit der entsprechende Gesetzestext demnächst der Abgeordnetenkammer vorgelegt werden kann. 

III. Auswirkungen auf den Haushalt

Die kumulierten Kosten der oben genannten Maßnahmen belaufen sich auf 827 Millionen Euro, die sich auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 verteilen. Dieser Betrag stellt zwar eine erhebliche Belastung für den Staatshaushalt dar, es sollten jedoch auch die positiven Auswirkungen dieser massiven Unterstützung auf die Wirtschaft unseres Landes berücksichtigt werden. Dank dieser Maßnahmen werden die Auswirkungen der Krise, die durch den Anstieg der Energiepreise und den Krieg in der Ukraine ausgelöst wurde, für die Haushalte und Unternehmen deutlich abgefedert. Detailliertere Schätzungen zu den Auswirkungen auf den Haushalt werden von der Ministerin der Finanzen Yuriko Backes anlässlich der bevorstehenden Vorstellung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes für das Jahr 2022 vorgelegt.

Pressemitteilung des Staatsministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums der Finanzen

Zum letzten Mal aktualisiert am