Gewerbegebiete

Die Generaldirektion "Gewerbegebiete" (Direction Générale "Zones d’activités économiques") des Ministeriums für Wirtschaft verfolgt eine proaktive Politik für die Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Gewerbegebieten.

Nationale Gewerbegebiete

Sie kümmert sich im Rahmen des sektoralen Leitplans "Gewerbegebiete" (PSZAE, plan directeur sectoriel "zones d’activités économiques") um alle gesetzlichen und technischen Aspekte der nationalen Gewerbegebiete (ECO-n), der spezifischen nationalen Gewerbegebiete (SP-n) und der besonderen Gewerbegebiete (SPEC) und bearbeitet Aufnahmeanträge von Unternehmen, die sich in diesen Gebieten niederlassen wollen, die im Wesentlichen für die Ansiedlung von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen gedacht sind, die einen treibenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes haben.

Regionale Gewerbegebiete

Die GD Gewerbegebiete unterstützt die Gemeindeverbände, die regionale Gewerbegebiete (ECO-r) verwalten, insbesondere auf gesetzlicher, finanzieller und technischer Ebene.

Kommunale Gewerbegebiete

Auf Wunsch unterstützt die GD Gewerbegebiete die Gemeinden auch auf gesetzlicher und technischer Ebene bei der Entwicklung ihrer kommunalen Gewerbegebiete.

Kommission zur Überwachung des sektoralen Leitplans "Gewerbegebiete"

Die GD Gewerbegebiete leitet auch die Sonderkommission, die für die Bewertung der Anträge von Unternehmen zur Aufnahme in nationale Gewerbegebiete (ECO-n), spezifische nationale Gewerbegebiete (SP-n) und besondere Gewerbegebiete (SPEC) zuständig ist.

Sektoraler Leitplan "Gewerbegebiete" (PSZAE)

Die Hauptziele des im März 2021 in Kraft getretenen sektoralen Leitplans "Gewerbegebiete" (PSZAE) sind: 

  • Förderung der Schaffung nationaler Gewerbegebiete (ECO-n), spezifischer nationaler Gewerbegebiete (SP-n) und regionaler Gewerbegebiete (ECO-r),
  • Festlegung von Flächen, die für die Aufnahme nationaler, spezifischer nationaler und regionaler Gewerbegebiete bestimmt sind, vor allem im Hinblick auf die Ansiedlung handwerklicher und industrieller Tätigkeiten. Die Gemeinden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch berechtigt, kommunale Gewerbegebiete auszuweisen oder zu erweitern.  

Auf dem gesamten Gebiet des Großherzogtums wurden durch den PSZAE somit einerseits Grundstücke für die Aufnahme neuer nationaler und spezifischer nationaler Gewerbegebiete oder für die Erweiterung einiger dieser Gebiete und andererseits Grundstücke für die Aufnahme neuer regionaler Gewerbegebiete oder die Erweiterung einiger dieser Gebiete ausgewiesen.