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Patente
Ein Patent ist ein Schutzrecht, der dem Erfinder und/oder dem Anmelder das Recht verleiht, andere Personen daran zu hindern, die im Patent beanspruchte Erfindung zu nutzen. Als Gegenleistung für die Offenlegung dieser Erfindung gewährt der Staat dem Erfinder ein Nutzungsmonopol für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
Um ein Patent zu bekommen, muss die Erfindung zum Bereich des Patentierbaren gehören und bestimmte Kriterien der Patentierbarkeit erfüllen:
- Die Erfindung muss neu sein.
- Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
- Die Erfindung muss für eine gewerbliche Anwendbarkeit geeignet sein.
Ein Patent kann nicht erworben werden für:
- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
- ästhetische Schöpfungen;
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie für Computerprogramme;
- die Wiedergabe von Informationen;
- medizinische Behandlungsmethoden für Mensch und Tier (im Gegensatz zu Medizinprodukten);
- Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, ausgenommen mikrobiologische Verfahren und Erzeugnisse, die aus diesen Verfahren gewonnen werden.
Wie erhält man den Schutz?
Eine Anmeldung für ein luxemburgisches Patent kann beim Amt für geistiges Eigentum des Ministeriums für Wirtschaft eingereicht werden.
Ein Erfinder, der eine Patentanmeldung in Luxemburg eingereicht hat, kann die Anmeldung auch in anderen Ländern vornehmen und sich hierbei auf das Prioritätsrecht berufen, das er für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des nationalen Patents besitzt.
Ein europäisches Patent, das nach Wahl des Anmelders bis zu 40 Länder des europäischen Kontinents abdeckt, kann beim Europäischen Patentamt angemeldet werden. Das erteilte europäische Patent hat in den benannten Staaten die gleiche Rechtswirkung wie ein nationales Patent.
Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, das auf dem europäischen Patent beruht, gewährleistet einen einheitlichen Schutz in derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten.
Der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ist ein weltweites Übereinkommen mit dem Ziel, die Erlangung eines Patents in einer großen Anzahl von Staaten (über 150) zu vereinfachen. Durch eine einzige internationale Anmeldung kann der Anmelder in allen Ländern, die den Vertrag unterzeichnet haben, ein Patent beantragen.
Der Erfinder kann auf Experten aus verschiedenen Fachgebieten zurückgreifen:
- das Amt für geistiges Eigentum erteilt grundlegende Informationen über das Patentsystem und führt ein Verzeichnis von Beratern für geistiges Eigentum, die in Luxemburg als zugelassene Vertreter im Bereich Erfindungspatente handlungsbefugt sind;
- zu den Aufgaben des Luxemburger Instituts für geistiges Eigentum (IPIL) Neuheitsrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung und eine kontinuierliche Beobachtung in puncto Technologie von Patenten, die der Erfindung technisch nahekommen, damit der Erfinder seine Strategie in voller Kenntnis der Sachlage ausrichten kann.
Praktische Vorgehensweise
Der Anmelder kann den luxemburgischen Teil des Portals der Benelux Patent Platform konsultieren, auf dem die Formalitäten für die Erteilung eines Patents, das sich auf das luxemburgische Hoheitsgebiet erstreckt, detailliert aufgeführt sind.
Patentdatenbank
Patentinhaber sind verpflichtet, Informationen über ihre Erfindungen öffentlich bekannt zu geben. Diese Veröffentlichungen bereichern den technischen Wissensstand und sind in der Patentliteratur leicht und unentgeltlich zugänglich:
- über die Datenbank Espacenet können Informationen zu Patentanmeldungen gesucht werden, die in mehr als 100 Ländern und Regionen veröffentlicht werden;
- das öffentliche Register der Benelux Patent Platform ermöglicht den Zugriff auf die bibliografischen Daten der luxemburgischen Patente sowie – für Anmeldungen nach dem 1. Januar 2017 – auf die vollständige Akte der beim luxemburgischen Amt für geistiges Eigentum eingereichten Patentanmeldungen.