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Geschmacksmuster (Muster oder Modelle)
Muster sind zweidimensionale Darstellungen. Modelle sind dreidimensionale Gegenstände oder Darstellungen. Ein gewerbliches Geschmacksmuster kann sich auf die Erscheinungsform des gesamten Erzeugnisses oder nur eines Teils davon beziehen. Es kann aus zweidimensionalen Elementen wie z. B. Motiven, Linien oder Farben des Produkts sowie aus dreidimensionalen Elementen wie z. B. Form oder Textur des Produkts bestehen.
Was kann als Geschmacksmuster angemeldet werden?
Als gewerbliches Geschmacksmuster können im Wesentlichen alle Merkmale angemeldet werden, die ausschließlich mit der Erscheinungsform des Produkts zusammenhängen und die nicht durch seine Funktionsweise bzw. dadurch vorgegeben sind, dass es in eine andere Komponente eines komplexeren Erzeugnisses eingebaut oder daran angepasst wird. Die maximale Schutzdauer für ein Geschmacksmuster beträgt in den Ländern der Europäischen Union 25 Jahre.
Vom Schutz ausgenommen sind:
- Objekte mit reiner Zierfunktion, die keinen Nutzcharakter aufweisen;
- Ideen, da diese keine körperliche Gestalt besitzen.
Der Anmelder wird als Inhaber des Rechts an einem Geschmacksmuster angesehen, das er nicht vermarkten muss.
Warum sollte man ein Geschmacksmuster eintragen lassen?
Die Eintragung eines Geschmacksmusters kann eine angemessene Form des Schutzes sein, wenn das Erscheinungsbild eines Produkts ein Verkaufsargument darstellt oder untrennbarer Bestandteil des Images eines Produkts ist. Für Marketingzwecke kann es wichtig sein, den einzigartigen visuellen Aspekt eines Produkts zu bewahren, durch den es sich von seinen Konkurrenten unterscheidet.
In manchen Fällen kann der Schutz durch das Urheberrecht ausreichend sein. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Schutz einen Dritten nicht daran hindert, Teile eines gewerblichen Geschmacksmusters zu kopieren. Die Eintragung verleiht einen weitergehenden Schutz. Sie gewährt ein ausschließliches Recht auf Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Nutzung oder Lagerung eines Produkts, welches das gewerbliche Geschmacksmuster beinhaltet, bzw. auf Genehmigung seiner Nutzung durch einen Dritten.
Die Anmeldung eines gewerblichen Geschmacksmusters berechtigt dazu, gerichtliche Klagen gegen Personen anzustrengen, die diese Ausschließlichkeitsrechte verletzen, und infolgedessen einen Ersatz der erlittenen Schäden geltend zu machen. Dies kann etwaige betrügerische Nachahmer abschrecken.
Wie erhält man den Schutz?
Es gibt 2 Arten der Anmeldung:
- die einfache Anmeldung für nur ein Geschmacksmuster;
- die Sammelanmeldung für mehrere Geschmacksmuster zur Anwendung auf Objekte, die in der internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle zu derselben Klasse gehören.
Durch die Anmeldung bei der Benelux-Behörde für geistiges Eigentum erwirbt man für die Benelux-Länder das ausschließliche Recht an einem Geschmacksmuster.
Über die Benelux-Länder hinaus ist ein einheitlicher Schutz in den Ländern der Europäischen Union durch die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters möglich.
Es gibt auch einen Schutz durch das Recht des nicht eingetragenen Geschmacksmusters, das mit der Offenbarung des Geschmacksmusters in der EU erworben wird, auf drei Jahre begrenzt ist und gegen das Kopieren des Geschmacksmusters schützt.
Wenn sich der Markt eines Anmelders außerhalb der Europäischen Union befindet, gibt es ein Verfahren für die Eintragung eines internationalen gewerblichen Musters (Haager System).