Zum letzten Mal aktualisiert am
Designs
Designs sind zweidimensionale oder dreidimensionale Darstellungen. Ein Design kann sich auf die Erscheinungsform des gesamten Erzeugnisses oder nur eines Teils davon beziehen. Es kann aus zweidimensionalen Elementen wie z. B. Motiven, Linien oder Farben des Produkts sowie aus dreidimensionalen Elementen wie z. B. Form oder Textur des Produkts bestehen.
Was kann als Design angemeldet werden?
Als Design können im Wesentlichen alle Merkmale angemeldet werden, die ausschließlich mit der Erscheinungsform des Produkts zusammenhängen und die nicht durch seine Funktionsweise bzw. dadurch vorgegeben sind, dass es in eine andere Komponente eines komplexeren Erzeugnisses eingebaut oder daran angepasst wird. Die maximale Schutzdauer für ein Design beträgt in den Ländern der Europäischen Union 25 Jahre.
Vom Schutz ausgenommen sind:
- Objekte mit reiner Zierfunktion, die keinen Nutzcharakter aufweisen;
- Ideen, da diese keine körperliche Gestalt besitzen.
Der Anmelder wird als Inhaber des Designrechts angesehen, ohne dass eine Verpflichtung zur Vermarktung besteht.
Warum sollte man ein Design eintragen lassen?
Die Eintragung eines Designs kann eine angemessene Form des Schutzes sein, wenn das Erscheinungsbild eines Produkts ein Verkaufsargument darstellt oder untrennbarer Bestandteil des Images eines Produkts ist. Für Marketingzwecke kann es wichtig sein, den einzigartigen visuellen Aspekt eines Produkts zu bewahren, durch den es sich von seinen Konkurrenten unterscheidet.
In manchen Fällen kann der Schutz durch das Urheberrecht ausreichend sein. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Schutz einen Dritten nicht daran hindert, Teile eines Designs zu kopieren. Die Eintragung verleiht einen weitergehenden Schutz. Sie gewährt ein ausschließliches Recht auf Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Nutzung oder Lagerung eines Produkts, welches das Design beinhaltet, bzw. auf Genehmigung seiner Nutzung durch einen Dritten.
Die Anmeldung eines Designs berechtigt dazu, gerichtliche Klagen gegen Personen anzustrengen, die diese Ausschließlichkeitsrechte verletzen, und infolgedessen einen Ersatz der erlittenen Schäden geltend zu machen. Dies kann etwaige betrügerische Nachahmer abschrecken.
Wie erhält man den Schutz?
Es gibt zwei Arten der Anmeldung:
- die einfache Anmeldung für nur ein Design;
- die Sammelanmeldung für mehrere Designs zur Anwendung auf Objekte, die in der internationalen Klassifikation für Designs zu derselben Klasse gehören.
Durch die Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum erwirbt man für die Benelux-Länder das ausschließliche Recht an einem Design.
Über die Benelux-Länder hinaus ist ein einheitlicher Schutz in den Ländern der Europäischen Union durch die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsdesign möglich.
Es gibt auch einen Schutz durch das Recht des nicht eingetragenen Design, welches mit der Offenbarung des Design in der EU erworben wird. Dieses Recht ist auf drei Jahre begrenzt ist und schützt gegen das Kopieren des Designs.
Wenn sich der Markt eines Anmelders außerhalb der Europäischen Union befindet, gibt es ein Verfahren für die Eintragung eines internationalen Designs (Haager System).