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Gemeinsame Kontrollen des Ministeriums für Verbraucherschutz und des ILNAS in der Reifenbranche
Mit Beginn der Wintersaison und der damit verbundenen Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Winterreifen umzurüsten, erleben die Reifenhändler traditionell einen großen Andrang beim Reifenwechsel.
Aus diesem Grund führten Beamte des Ministeriums für Verbraucherschutz und des ILNAS (Luxemburgisches Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen - dem Ministerium für Wirtschaft unterstellt) von Mitte Oktober bis Anfang November gemeinsame Kontrollen im Reifenhandel durch, um zusammen die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und die Konformität der Reifenkennzeichnungen bei den Händlern zu überprüfen.
Die Kontrollen wurden in 14 Betrieben in ganz Luxemburg durchgeführt.
Die Ergebnisse des Ministeriums für Verbraucherschutz weisen auf verschiedene Nichtkonformitäten hin, die hauptsächlich mit der Angabe der Preise für Zubehör und der Tarife für Dienstleistungen zusammenhängen. Obwohl die Preisangaben für Reifen im Großen und Ganzen vorschriftsmäßig waren, wiesen 36% der geprüften Betriebe die Preise für Dienstleistungen nicht korrekt aus, während 50% der Betriebe die Preise für Zubehör (z. B. Autobatterien, Scheibenwischer, Scheibenwaschmittel) nicht korrekt auswiesen.
In diesem Zusammenhang möchte das Ministerium für Verbraucherschutz darauf hinweisen, dass bei der ersten Kontrolle stets ein kooperativer Ansatz verfolgt wird. Wenn Händler bei der Umsetzung der Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches auf Schwierigkeiten stoßen, sind die Beamten stets bemüht, sie bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Die Kooperationsbereitschaft, die die Gewerbetreibenden während der gesamten Kontrollen an den Tag legten, zeugt davon, dass dieser kooperative Ansatz zur Schaffung eines Klimas des gegenseitigen Vertrauens beiträgt. Mit ihrer proaktiven Haltung haben die Gewerbetreibenden ihr Engagement für den Schutz der Verbraucherrechte in Luxemburg und ihren Willen zur Transparenz der praktizierten Preise unter Beweis gestellt.
Es sei auch daran erinnert, dass das Ministerium für Verbraucherschutz einen "Leitfaden für gewerbliche Nutzer" herausgegeben hat, der den Unternehmern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Infoblätter in diesem Leitfaden decken die Zuständigkeiten des Verbraucherschutzministeriums im Zusammenhang mit dem Verbrauchergesetzbuch ab und sind in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Das ILNAS hat seinerseits überprüft, ob die Reifen mit einem Etikett versehen sind, das die in der "Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter" genannten Anforderungen erfüllt. Zu diesen Parametern gehören unter anderem die Leistungsklasse für die Kraftstoffeffizienz, die Leistungsklasse für die Nasshaftung sowie die Leistungsklasse für das externe Rollgeräusch. Diese Parameter sind wichtig, da sie den Endnutzern eine fundierte Entscheidung beim Reifenkauf ermöglichen und sie bei der Wahl von kraftstoffeffizienten, langlebigen, sicheren und geräuscharmen Reifen leiten.
Das ILNAS überprüfte über den QR-Code, der sich auf der Reifenkennzeichnung befindet, ob die inspizierten Reifen in der Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) registriert sind. Das ILNAS überprüfte dann, ob die Informationen auf dem inspizierten Etikett mit den in dieser Datenbank registrierten Informationen übereinstimmten und ob das Produktinformationsblatt verfügbar war. Der Reifenlieferant ist nämlich verpflichtet, Informationen über die Konformität seines Reifens in dieser Datenbank zu speichern. Das ILNAS überprüfte 92 Reifen. Das Ergebnis war, dass alle Reifen mit einem Etikett versehen und in der Datenbank enthalten waren.
Nächste Schritte
Um die festgestellten Probleme zu beheben und eine bessere Transparenz für die Verbraucher sowie einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird das Verbraucherschutzministerium folgende Maßnahmen ergreifen:
- Nachbesprechung mit Vertretern des Sektors: Es wird ein Treffen mit Vertretern des Sektors organisiert, um die Ergebnisse der Kontrollen und die festgestellten Probleme zu erörtern und gegebenenfalls gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln.
- Kommunikation: Es wird eine allgemeine Kommunikation stattfinden, um die Regeln für die Preisauszeichnung und die Preisgestaltung von Dienstleistungen in Erinnerung zu rufen.
- Webinar zu den Regeln für die Preisauszeichnung: Es wird ein Webinar für Gewerbetreibende organisiert, um ihnen ihre Pflichten in Bezug auf die Preisauszeichnung zu erläutern und sie bei der Einhaltung der Regeln zu unterstützen.
- Schulung: Die wiederholten Verstöße, die bei den Kontrollen festgestellt wurden, unterstreichen die Bedeutung einer angemessenen Schulung, um die Akteure des Reifensektors stärker für die Verpflichtungen im Bereich der Preisangaben zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang möchte das Ministerium für Verbraucherschutz betonen, dass es beabsichtigt, die bestehenden Berufsausbildungsprogramme mit seinem Fachwissen zu ergänzen und zu verstärken.
- Folgekontrollen: Das Ministerium für Verbraucherschutz teilt mit, dass es in Zusammenarbeit mit der großherzoglichen Polizei in einigen Wochen Folgekontrollen in den Betrieben durchführen wird, in denen Verstöße gegen die Preisauszeichnung festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass gemäß Artikel L. 112-9 des Verbrauchergesetzbuchs bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Preisauszeichnung von den Beamten der großherzoglichen Polizei gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt werden können. Es können auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, wobei Bußgelder von 25 bis 1.000 € (unter bestimmten Bedingungen sogar bis 2.000 €) drohen.
Das ILNAS wird seinerseits in einer zweiten Phase eine eingehende Kontrolle durchführen, bei der überprüft wird, ob alle von den Lieferanten in der EPREL-Datenbank gespeicherten Informationen konform sind. Bei den gespeicherten Informationen handelt es sich unter anderem um Testprotokolle, technische Parameter und Berechnungen, die durchgeführt wurden, um die auf dem Etikett angegebenen Parameter zu erhalten.
Das Ministerium für Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft verpflichten sich, weiterhin mit Akteuren aus allen Sektoren zusammenzuarbeiten, um transparente und faire Handelspraktiken sowie den Schutz der Verbraucherrechte in Luxemburg zu gewährleisten.
Die Ministerin für Verbraucherschutz, Paulette Lenert, erklärte: "Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen meinem Ministerium und dem ILNAS ist sehr erfreulich. Sie zeugt von unserem gemeinsamen Engagement für den Verbraucherschutz. Mit diesem Ziel vor Augen werden wir uns weiterhin gemeinsam für Qualitätsprodukte und -dienstleistungen einsetzen, um das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher zu stärken.
Der Minister für Wirtschaft, Franz Fayot, meinte: "Die Einhaltung der Plakatnormen beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der Vorschriften, sondern spiegelt auch unser Engagement für eine ausgewogene Wirtschaft und das dauerhafte Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger wider. Indem wir für faire Spielregeln sorgen, fördern wir ein Umfeld, das Innovation, Qualität und Vielfalt begünstigt - wesentliche Säulen des wirtschaftlichen Wohlstands".
Mitgeteilt vom Ministerium für Verbraucherschutz, vom Ministerium für Wirtschaft und vom Luxemburgischen Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen