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Beihilfe zur Senkung des Gaspreises für Privathaushalte
Zur Stärkung der Kaufkraft der Privathaushalte und zur Eindämmung der Inflation in einem von hoher Volatilität auf den internationalen Energiemärkten geprägten Umfeld führt die Regierung eine finanzielle Entlastung von 15 Cent (inkl. MwSt.) pro Kubikmeter Gas ein. Diese Maßnahme gilt automatisch für alle Haushaltskunden vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026.
Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt diese Maßnahme?
Die Maßnahme gilt für alle Kunden mit einem Gaszähler mit einem maximalen Stundenvolumen von weniger als 65 Kubikmetern.[1]
Welche Schritte muss ich unternehmen?
Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Die staatliche Beihilfe wird in den von den Kunden zu zahlenden Vorauszahlungen und Jahresabrechnungen berücksichtigt.
Wie viel spare ich dank des staatlichen Beitrags?
Beispiele für Standardkunden basierend auf gewichteten Durchschnittswerten.[2]
Durchschnittliche Wohnung mit einem jährlichen Gasverbrauch von 1.000 m3
Ohne Beihilfe: 420€ für 5 Monate[3]
Mit Beihilfe: 360€ für 5 Monate[3]
Staatlicher Beitrag: 60€ für 5 Monate[3]
Durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem jährlichen Gasverbrauch von 2.500 m3
Ohne Beihilfe: 970€ für 5 Monate[3]
Mit Beihilfe: 820€ für 5 Monate[3]
Staatlicher Beitrag: 150€ für 5 Monate[3]
[1] Um Ihren Gasverbrauch einzusehen, besuchen Sie www.leneda.lu.
[2] Es handelt sich um einen Richtpreis. Der tatsächliche Preis hängt von Ihrem Verbrauch, Ihrem Lieferanten und dem vertraglich vereinbarten Produkt ab.
[3] Zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026.