Staatliche Beihilfen zur Senkung der Stromrechnung

Staatlicher Beitrag zu den Netzkosten

Ein attraktiver Strompreis ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sowie für die Kaufkraft unserer Haushalte von wesentlicher Bedeutung. Gleichzeitig sind Investitionen in das Netz und dessen Digitalisierung nach wie vor unerlässlich, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung zu gewährleisten.

Die Regierung hat daher beschlossen, gezielt in diesen Bereich zu investieren: Ab dem 1. Januar 2026 wird ein erheblicher Teil der Kosten für das Stromnetz vom Staat übernommen. Somit wird ein Teil der Ausgaben für den Ausbau des Netzes aus dem Staatshaushalt finanziert, und zwar in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro.

Die Maßnahme gilt für alle Kunden, Haushalte und Unternehmen. Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, die Kosten für das Stromnetz für mindestens drei Jahre zu übernehmen.

Der Staat wird erneuerbare Energien direkt finanzieren

Ab 2026 wird die Förderung erneuerbarer Energien nicht länger durch einen Beitrag finanziert, den jeder Stromkunde zahlt. Die Finanzierung des Ausgleichsmechanismus erfolgt stattdessen künftig direkt aus dem Staatshaushalt.

Dieser Beitrag ergänzt den Beitrag des Staates zu den Netzkosten.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt diese Maßnahme?

Die Maßnahme gilt für alle Kunden, Haushalte und Unternehmen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Preise für alle Verbraucher sinken werden.

Welche Schritte muss ich unternehmen?

Diese Maßnahme gilt  automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Wie viel kostet Strom durchschnittlich für einen Haushalt (Beispiel eines Standardkunden auf Basis gewichteter Durchschnittswerte)?

Ohne Beihilfen würde der Strompreis für einen typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 3900 kWh/Jahr im Jahr 2026 durchschnittlich 33,9 ct/kWh betragen. Durch den Beitrag zu den Netzkosten (-3,8 ct/kWh im Durchschnitt) sowie der staatlichen Intervention im Ausgleichsmechanismus im Jahr 2026 (-3,6 ct/kWh im Durchschnitt) sinkt der integrierte Preis für einen typischen Haushalt insgesamt um 7,4 ct/kWh. Der Preis beläuft sich somit auf durchschnittlich 25,8 Cent pro kWh für einen typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.900 kWh.

Ohne Fördermaßnahmen würden die jährlichen Stromkosten für einen solchen Haushalt etwa 1.322 € betragen. Dank der Beihilfen sinken die Kosten auf etwa 1.006 € pro Jahr.