Staatliche Beihilfen zur Senkung der Stromrechnung

Staatlicher Beitrag zu den Netzkosten

Ein attraktiver Strompreis ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sowie für die Kaufkraft unserer Haushalte von wesentlicher Bedeutung. Gleichzeitig sind Investitionen in das Netz und dessen Digitalisierung nach wie vor unerlässlich, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung zu gewährleisten.

Die Regierung hat daher beschlossen, gezielt in diesen Bereich zu investieren: Ab dem 1. Januar 2026 und für mindestens drei Jahre, wird ein erheblicher Teil der Kosten für das Stromnetz vom Staat übernommen. Somit wird ein Teil der Ausgaben für den Ausbau des Netzes aus dem Staatshaushalt finanziert, und zwar in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro.

Die Maßnahme gilt für alle Kunden, Haushalte und Unternehmen. Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, die Kosten für das Stromnetz für mindestens drei Jahre zu übernehmen.

Der Staat wird erneuerbare Energien direkt finanzieren

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Förderung erneuerbarer Energien nicht länger durch einen Beitrag finanziert, den jeder Stromkunde zahlt. Die Finanzierung des Ausgleichsmechanismus erfolgt stattdessen künftig direkt aus dem Staatshaushalt.

Dieser Beitrag ergänzt den Beitrag des Staates zu den Netzkosten.

Neu: Strompreisbeihilfe für Privathaushalte

Um die Kaufkraft der Privathaushalte zu stärken, die Inflation in einem von hoher Volatilität auf den internationalen Energiemärkten geprägten Umfeld einzudämmen und zugleich die Energiewende zu beschleunigen, hat die Regierung im Rahmen des Resilienzpak 2026 eine neue Strompreisbeihilfe in Höhe von 4 Cent (inkl. MwSt.) pro kWh eingeführt. Die Maßnahme gilt automatisch für alle Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh und wird vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 gewährt.

Diese Beihilfe ergänzt die bereits geltenden Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung des Strompreises, insbesondere die Beihilfe zu den Netzkosten sowie die Übernahme des Ausgleichsmechanismus durch den Staat für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt diese Maßnahme?

Der staatliche Beitrag zu den Netzkosten sowie der Beitrag zum Ausgleichsmechanismus gelten für alle Kunden, Privathaushalte und Unternehmen.

Die neue Maßnahme im Rahmen des Resilienzpak 2026 gilt für alle Haushaltskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 25.000 kWh.[1]

Welche Schritte sind zu unternehmen?

Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Wie viel kostet Strom durchschnittlich für einen Haushalt (Beispiel eines Standardkunden auf Basis gewichteter Durchschnittswerte)?

Die neue Strompreisbeihilfe im Rahmen des Resilienzpak 2026 senkt den Strompreis um 4 Cent (inkl. MwSt.) pro kWh[2].

Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 beläuft sich der Gesamtbeitrag des Staates[3] zum Strompreis für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh auf etwa 11,3 Cent (inkl. MwSt.) pro kWh.

Beispiele für Standardkunden basierend auf gewichteten Durchschnittswerten:

Durchschnittliche Wohnung mit einem Jahresstromverbrauch von 1.500 kWh

Ohne Beihilfe: 275€ für 5 Monate[4]

Mit Beihilfe: 205€ für 5 Monate[4]

Staatlicher Beitrag: 70€ für 5 Monate[4]

Durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.901 kWh

Ohne Beihilfe: 540€ für 5 Monate[4]

Mit Beihilfe: 360€ für 5 Monate[4]

Staatlicher Beitrag: 180€ für 5 Monate[4]

Haushalt mit Elektrofahrzeug und Wärmepumpe in einem Neubau mit einem Jahresstromverbrauch von 10.000 kWh

Ohne Beihilfe: 1.250€ für 5 Monate[4]

Mit Beihilfe: 775€ für 5 Monate[4]

Staatlicher Beitrag: 465€ für 5 Monate[4]

[1] Um Ihren Stromverbrauch einzusehen, besuchen Sie www.leneda.lu.
[2] Es handelt sich um einen Richtpreis. Der tatsächliche Preis hängt von Ihrem Verbrauch, Ihrem Lieferanten und dem vertraglich vereinbarten Produkt ab.
[3] Neue Strompreisbeihilfe für Haushalte, staatlicher Beitrag zu den Netzkosten und Beitrag zum Ausgleichsmechanismus.
[4] Zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026.